| Klage auf Aussetzung der Betriebsgenehmigung für Grimmaer Biogasanlage abgewiesen |
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| Montag, den 29. März 2010 um 12:44 Uhr |
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Das Verwaltungsgericht Leipzig hat eine Klage abgewiesen, die die einstweilige Aufhebung der Betriebsgenehmigung der Biogasanlage im Gewerbepark Wasserwerksweg verlangte. Ein Anwohner hatte im Oktober vorigen Jahres gegen die Genehmigung des Landratsamtes Muldentalkreis zur Errichtung und zum Betrieb der Biogasanlage geklagt. Die wichtigsten Gründe, die er für seine Klage anführt waren, dass eine zu hohe Geruchs- und Lärmbelastung von der Biogasanlage ausgehen könnte und dass das baurechtliche Genehmigungsverfahren unzulässig gewesen sei.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage in allen Punkten zurück. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Biogasanlage in Übereinstimmung mit allen zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen errichtet worden sei und dass eine Verzögerung der Inbetriebnahme zu erheblichen finanziellen Einbußen der Betreiberfirma, Bio.S Biogas Grimma GmbH & Co. KG, führen würde. Zudem, so das Urteil, gebe es ein öffentliches Interesse an der Nutzung Erneuerbaren Energien, das sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ableitet. Der Geschäftsführer der Grimmaer Betreiberfirma, Jens Liebscher, zeigt sich erleichtert: „Wir haben uns bei der Vorbereitung und Errichtung der Anlage sehr viel Mühe gemacht, alle gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und auch die Belange der Anwohner zu berücksichtigen. Das hat uns sowohl das Landratsamt als auch das Urteil bestätigt. Nun werden wir alle unsere Energie darauf verwenden, die Anlage sicher zu betreiben und die Belastungen für die Nachbarschaft so gering wie möglich zu halten.“ Die Biogasanlage war bereits im Dezember vorigen Jahres in Betrieb gegangen. |


