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Gegendarstellung zu Aussagen von Uwe Kochhafen in der LVZ vom 27. und 28. März 2010 PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 08. Juni 2010 um 17:00 Uhr

Die LVZ, Regionalausgabe Muldental vom 27. und 28. März zitiert in einem Beitrag mit dem Titel "Klage abgewiesen" – "Klage läuft" Uwe Kochhafen, der das Landratsamt wegen der Aufhebung der Betriebegenehmigung unserer Biogasanlage verklagte, mit folgenden Aussagen, die wir für nachweislich falsch halten (Unsere Widerlegung nach dem Bindestrich):

  1. Aus der Biogasanlage sei Gülle ausgetreten. – Dies ist nicht möglich, da die Anlage nicht mit Gülle beschickt wird.
  2. Die "Gülle" sei in einem erweiterten Wassereinzugsgebiet ausgetreten. – Entscheidend ist, dass das Grundstück der Biogasanlage sich nicht in einer Trinkwasserschutzzone befindet.
  3. Elementarste Sicherheitsmaßnahmen wie eine Sicherheitsfackel werden nicht vorgehalten. – Unsere Anlage verfügte von Anfang an über eine funktionierende Sicherheitsfackel sowie auch über alle anderen Sicherheitsmaßnahmen, die für Biogas-Anlagen üblich sind. Sonst wäre sie nicht genehmigt worden.
  4. Mit dem Urteil (siehe News vom 29. März 2010) sei die Klage noch nicht vom Tisch. – Das stimmt, ist aber unvollständig. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bemerkt zu den Aussichten der Klage: (S. 10): „Bei der im vorliegenden Verfahren gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung wird die Klage des Antragsstellers voraussichtlich keinen Erfolg haben.“ - Das Verwaltungsgericht hat zudem, um zu unterstreichen, dass seine Entscheidung ganz eindeutig ist, dem Kläger (Herrn Kochhafen) für die Ablehnung der Aussetzung der Betriebsgenehmigung die gesamten Verfahrens- und die Anwaltskosten aller beteiligten Parteien auferlegt.


 Die Geschäftsführung der Bio.S Biogas Grimma GmbH & Co. KG